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Versandmaterial für Einsendungen

Wir sind gerne für Sie da


Schnellschnitt: 0551/39-62371 (8:00 bis 16:00 Uhr)


Befundabfrage für Einsender: 0551/39-62487 (9:00 bis 16:00 Uhr)

Wichtiger Hinweis: liebe Patientinnen und Patienten, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Service der Befundabfrage nur für medizinisches Fachpersonal gilt, da Sie histopathologische Befunde immer mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen sollten. Daher können wir Ihnen unter dieser Nummer leider keine fachlichen Auskünfte erteilen.

Einsendung von Gewebeproben

Gewebeproben müssen stets in neutral gepuffertem 4%igem Formalin in auslaufsicheren Probebehältnissen eingesandt werden (Kühlung nicht notwenig). Das Volumenverhältnis Gewebe zu Formalin sollte in etwa 1:5 (optimal 1:10) betragen. Die Fixationszeiten sollten 24 bis 36 Stunden nicht überschreiten.

Gewebeproben für spezielle immunhistologische oder molekularpathologische Zusatzuntersuchungen können auch in Form eines Paraffinblocks übersandt werden. Bei Anforderungen zur Mutationsanalyse ist darauf zu achten, dass es sich um tumortragende Gewebeproben handelt.

Zytologische Präparate sollten möglichst frisch in auslaufsicheren Probenbehältnissen mit einer maximalen Menge bis zu 20 ml Punktatflüssigkeit eingesandt werden. Aufgrund von oft vorhandener Blutbeimengung wird eine Zugabe eines Antikoagulans wie Heparin (100 Einheiten auf 10 ml) oder EDTA (10 mg auf 10 ml Flüssigkeit) zur Verhinderung der Gerinnung empfohlen.

Bei zytologischen Ausstrichpräparaten wie z.B. gynäkologischen Abstrichen oder Schilddrüsenpunktatausstrichen wird darum gebeten, die Objektträger vollständig getrocknet zuzusenden. Des Weiteren sollte nur eine Beschriftung mit Bleistift erfolgen, Aufkleber auf Objektträgern behindern die zytologische Aufarbeitung.

Alle Präparate müssen auf dem Probengefäß und dem Antrag auf pathologische Begutachtung eindeutig gekennzeichnet sein.

Hinweis für Konsilpartner

Wir weisen unsere Einsender darauf hin, dass der Weiterversand des Probenmaterials oder von aufgearbeiteten Proben für eine konsiliarische Begutachtung notwendig werden kann. Im Allgemeinen erfolgt ein Konsil in einem der deutschlandweiten Referenzzentren. In diesen Fällen erhalten Sie mit dem Befund eine Benachrichtigung, zu welchem Konsilpartner welche Art von Material versandt wurde.

Eine Liste der von uns im allgemeinen beauftragten Konsilpartner kann jederzeit zur Einsicht vorgelegt werden. Ebenso kann jederzeit Einspruch gegen die Beauftragung eines Konsils erfolgen. Anderenfalls stimmt der Einsender der Material- und Datenweitergabe an die Konsilpartner zu.

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